Als Reaktion auf die Softwaremanipulationen wird im EU-Verordnungsvorschlag zur Überarbeitung der Fahrzeugtypgenehmigung ein grundlegender Systemwechsel hinsichtlich des Auftragsverhältnisses zwischen Technischen Diensten und Herstellern vorgeschlagen.
Der VdTÜV und DEKRA halten nationale Gebührenordnungen und ein ggfs. verändertes Auftragsverhältnis weder für verhältnismäßig, noch für erforderlich, um die Unabhängigkeit der Technischen Dienste zu gewährleisten.