Der TÜV-Verband hat zusammen mit seinen Mitgliedern die erste gemeinsame Kampagne für die Marke TÜV gestartet. >>>
Multimodal, smart und digital vernetzt – das ist die Mobilität der Zukunft. Wie wir den ständig wachsenden Anforderungen an Mobilität auch künftig gerecht werden, wollen wir auf der zweiten TÜV Mobility Conference am 4. und 5. März 2020 gemeinsam mit unseren Gästen diskutieren. Weitere Informationen >>>
Aktuelle Zahlen zum Stand der IT-Sicherheit in deutschen Unternehmen gibt es hier >>>
„Die Hauptuntersuchung muss mit neuen Prüfkriterien für digital gesteuerte Assistenzsysteme und neuen Messungen für die Abgasuntersuchung fit für die Zukunft gemacht werden“, fordert Dr. Joachim Bühler auf der Pressekonferenz zum neuen TÜV-Report. Zur Pressemitteilung >>>
Es gibt unterschiedliche Arten der Konformitätsbewertung, welche durch internationale Normen definiert werden. Damit besteht eine geeignete Herangehensweise an die jeweilige Bewertung unterschiedlicher Objekte:
Die Ausführung dieser Konformitätsbewertungsarten wird nach der Beziehung zwischen den beteiligten Parteien unterschieden.
Erste Parteien gelten als am wenigsten unabhängig und sind in der Regel die Hersteller oder Anbieter.
Eine zweite Partei unterhält eine Beziehung mit der ersten Partei, zum Beispiel als Kunde oder Verbraucher.
Nur eine Drittpartei erfüllt die Kriterien der höchsten Unabhängigkeit, ohne Einfluss auf Entwicklung, Herstellung, Vertrieb, Errichtung, Beschaffung, Besitz, Benutzung oder Instandhaltung der bewerteten Objekte.
Diese Grundsätze und Anforderungen an die Konformitätsbewertung sind in internationalen Normen der Reihe ISO/IEC 17000 ff. sowie ISO 14065 festgelegt. Sie finden in verschiedenen Wirtschafts- und Rechtsräumen Anwendung, wie zum Beispiel dem europäischen Binnenmarkt.